Petkau-Effekt und ionisierende Niedrigdosis-Strahlung
Renate Petra Mehrwald Zeitthemen - Paradigm shift Saturday, 18 September 2010 12:52 | Print |  E-mail
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„Seit Jahrzehnten ist epidemiologisch einwandfrei nachgewiesen, dass inkorporierte Spaltprodukte aus der Atomenergieerzeugung überlineare Wirkungen haben. Trotzdem halten die Internationalen Strahlenschutzgremien eisern am Dogma der generellen Linearität fest: halbe Dosis, halbe Wirkung.“ (Ralph Graeub, Schweizer Chemiker)

Der kanadische Arzt und Wissenschaftler Dr. Abram Petkau machte 1972 eine heute kaum bis gar nicht beachtete Entdeckung. Unter Wasser bestrahlte er Zellmembranen und stellte dabei fest, dass „...Zellmembranen nach Langzeitbestrahlung mit niedriger Dosisleistung und kleiner Gesamtdosis leichter aufbrachen als nach kurzzeitiger Exposition und höherer Dosisleistung. Zur Zerstörung der Zellmembranen genügte bei kleiner Dosisleistung eine 5000-fach kleinere Dosis als bei hoher Dosisleistung. In seinen vielfach wiederholten Experimenten kam Petkau immer zu dem selben Schluss: Je kleiner die Dosisleistung desto niedrigere Strahlendosen wurden zum Aufbrechen der Membranen benötigt.“ (www.strahlentelex.de)

„Bei kurzzeitiger Bestrahlung mit 0.26 Gy pro Minute war die totale Dosis von 35 Gy nötig, um die Zellmembranen zu zerstören. Bei gedehnter Bestrahlung mit nur 0.00001 Gy pro Minute war jedoch nur die totale Dosis von 0.007 Gy zur Zerstörung der Zellmembranen erforderlich. Bei gedehnter Bestrahlung war also eine 5000mal kleinere Dosis zur Zerstörung notwendig.“

(Reto Stöckli: Eine kurze Geschichte über die Radioaktivität. Sursee (CH) 1993)

Seit nunmehr einem viertel Jahrhundert gilt der Petkau-Effekt als anerkanntes gesichertes Wissen und bleibt dennoch von Gesetzgebern und Entscheidungsgremien unberücksichtigt. Somit wird wider besseren Wissens vorsätzlich menschliches Leben geschädigt.

In Deutschland war es von 1959 bis 1999 per Gesetz verboten, Lebensmittel und Arzneimittel überhaupt in Kontakt mit Radioaktivität zu bringen. Durch eine EU-Neuregelung darf seit 2000 jedes Nahrungsmittel in der EU niederradioaktiv bestrahlt werden, mit der Begründung, dass bei Einhaltung der niedrigst vorgegebenen Grenzwerte keine für den Menschen schädlichen Folgen zu erwarten seinen.

Im selben Zeitraum wird eine Zunahme von Krebs registriert, hierbei insbesondere Kinderkrebs, Leukämie bei Babies und Kleinkindern.

Durch Dauerkonsum bestrahlter Lebensmittel – auch bspw. Kräutertees (!) aus Apotheken und Reformhäusern – ist der Organismus einer permanenten niederradioaktiven ionisierenden Strahlung ausgesetzt, die bewiesenermaßen Zellmembran (zer-) störend wirkt.

Neben der Bestrahlung von Lebensmitteln zu Konservierungszwecken und gegen Schädlingsbefall wird ionisierende Strahlung standardmäßig zur Sterilisierung von medizinischen Geräten und Implantaten (Zahnbereich, Herzschrittmacher, Gelenke) eingesetzt. Das heißt, dass diese Implantate permanent Zellmembran aufbrechende Abstrahlungen von sich geben.

 

© Renate Petra Mehrwald, raum & zeit No. 147/2007

 

Literatur:

Walter u.Lao Russell: Radioaktivität – das Todesprinzip in der Natur. Genius Verlag 2006

Reto Stöckli: Eine kurze Geschichte über die Radioaktivität. Sursee (CH) 1993

Ralph Graeub: Der Petkau Effekt. Katastrophale Folgen niedriger Radioaktivität. Zytglogge 1990

Informationen:       www.strahlentelex.de  ///  www.zytglogge.ch